Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen Tessitura und dem Kunden ist ausschließlich der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag, der diese AGB einschließt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1. Tessitura stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Odeon Software im vereinbarten Umfang zur Nutzung zur Verfügung (der „Service“). Odeon wird auf Servern von Tessitura betrieben und gewartet.

2.2. Tessitura wird den Service nach eigenem Ermessen in Form von Patches, Updates und Upgrades anpassen, wenn dies (i) dem technischen Fortschritt dient oder (ii) notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern oder Sicherheitsprobleme zu beheben. Darüber hinaus ist Tessitura berechtigt, den Service anzupassen, wenn (i) geltendes Recht solche Änderungen erfordert, (ii) die Änderungen für den Kunden vorteilhaft sind oder (iii) die Änderungen rein technischer Natur sind und keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kunden haben. Alle Updates und Änderungen müssen dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt werden.

2.3. Eine Einweisung des Kunden in die Benutzung des Service oder Schulungen sind nicht geschuldet, soweit sie nicht vertraglich vereinbart sind.

2.4. Tessitura übersendet dem Kunden Zugangsinformationen und Anweisungen, die er für die Nutzung im vereinbarten Umfang benötigt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten externen Dritten zu überlassen.

3. Zurverfügungstellung der Software, Verfügbarkeit, technische Voraussetzungen

3.1. Tessitura stellt den Service am Netzzugangspunkt des eigenen Leistungs-Standorts zur Nutzung bereit (der „Übergabepunkt“). Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Übergabepunkt verantwortlich.

3.2. Tessitura stellt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel sicher. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit eingeschlossen sind (i) die regelmäßigen Wartungsfenster, die bis zu [6] Stunden pro Woche betragen können und in der Regel zwischen [22:00] und [4:00] Uhr mitteleuropäischer Zeit durchgeführt werden, (ii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund obligatorischer außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen notwendig sind, (iii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Tessitura liegen, insbesondere höhere Gewalt und die nicht durch Tessitura zu vertreten sind.

4. Zurverfügungstellung von Hardware („Haas“)

Soweit der Kunde von Tessitura nicht nur den Service bezieht, sondern auch Hardware, wird diese Hardware nach zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen als „Hardware-as-a-Service (HaaS)“, unter den folgenden ergänzenden Bedingungen bereitgestellt:

4.1. Bereitstellung

4.1.1. Bereitstellung der Hardware: Während der Vertragslaufzeit stellt Tessitura dem Kunden die vertraglich vereinbarte Hardware (das „System“) in Form eines Mietvertrages zur Verfügung. 

4.1.2. Betriebsbereitschaft: Tessitura verpflichtet sich, die Betriebsbereitschaft des Systems beim Kunden nach vorheriger Abstimmung vertragsgemäß herzustellen. Vor der Bereitstellung des Systems durch Tessitura hat der Kunde sicherzustellen, dass die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Leistungspflichten erfüllt sind. Aus Verzögerungen, die auf unterlassener oder unzureichender Mitwirkung beruhen, kann der Kunde keine Ansprüche gegen Tessitura herleiten, wenn Tessitura die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Über die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Systems ist ein schriftlicher Inbetriebnahmebericht zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, die ordnungsgemäße Herstellung der Betriebsbereitschaft durch Unterzeichnung des Inbetriebnahmeprotokolls zu bestätigen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde das System in Betrieb nimmt.

4.1.3. Sicherheitsbestand: Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft wird beim Kunden vor Ort ein Sicherheitsbestand angelegt. Der Umfang des Sicherheitsbestandes richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Der Sicherheitsbestand darf ausschließlich in Abstimmung mit Tessitura für den Ersatz ausgefallener Hardware verwendet werden.

4.2. Onboarding

4.2.1. Einführung: Tessitura führt ein einmaliges Onboarding (in der Regel nach Installation der Hardware und Betriebsbereitschaft beim Kunden) für den Kunden in geeigneter und angemessener Form (z.B. persönlich oder digital) und in angemessenem Umfang durch qualifiziertes Personal von Tessitura durch, sofern nicht anders vereinbart.

4.2.2. Dokumentation: Tessitura stellt dem Kunden die Dokumentationsblätter als PDF-Dateien zur Verfügung. Der Kunde darf die PDF-Dateien für seine eigenen Schulungszwecke vervielfältigen und für die Schulung seiner eigenen Mitarbeiter verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und der Kunde sichert zu, die PDF-Dateien vertraulich zu behandeln.

4.3. Service-Level-Dienste
Tessitura verpflichtet sich, Service Level Dienste zu Wartungszwecken in Bezug auf die bereitgestellte Hardware zu erbringen. Der Umfang der Service Level Dienste bestimmt sich jeweils nach den gesondert zu vereinbarenden Wartungsvertrag.

4.4. Rechte und Pflichten des Kunden

4.4.1. Technische Voraussetzungen: Der Kunde verpflichtet sich, Tessitura alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und/oder Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die IT-Systeme des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die entsprechend eingesetzte Software aktuell ist und den gewünschten Sicherheitseinstellungen entspricht. Tessitura wird auf Wunsch des Kunden in Testszenarien Unterstützung bei der IT-Sicherheit leisten.

4.4.2. Mitwirkungspflichten und -leistungen: Der Kunde verpflichtet sich, Tessitura im Rahmen des Erforderlichen zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ist die Mitwirkung des Kunden in den Terminplänen der Parteien nicht vorgesehen, so hat der Kunde die Mitwirkung rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erbringen, jedenfalls aber so, dass die vereinbarte Leistung nicht beeinträchtigt wird.

4.4.3. Der Kunde erbringt die folgenden Beitragsleistungen:
Kommunikation:

  • Der Kunde benennt vor Projektbeginn einen verantwortlichen deutsch- oder englischsprachigen Projektleiter, der mindestens bis zur Endabnahme des Projekts als zentraler Ansprechpartner für Tessitura in allen Fragen fungiert;
  • Rollen, Kontaktdaten und Projektverantwortlichkeiten werden spätestens beim Projekt-Kick-off mit Tessitura festgelegt und dokumentiert;
  • Der Kunde hat die von Tessitura gekauften Produkte bei Erhalt auf Übereinstimmung mit der Menge, Identität sowie auf äußerlich erkennbare Schäden und Transportschäden zu prüfen. Stellt der Kunde Schäden oder Mängel fest, so ist Tessitura unverzüglich zu benachrichtigen. Versteckte Mängel, die bei der Eingangskontrolle nicht entdeckt werden, sind Tessitura innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung mitzuteilen;
  • Mitteilung von umgebungsbedingten Änderungen und sonstigen Betriebsbedingungen;
  • Mitteilung von Änderungen an Systemkomponenten.

Andere Verpflichtungen:

  • Für die Dauer der Installation ist eine Kontaktperson vor Ort
  • Die Zugänglichkeit der Halle während der Installation ist gewährleistet. Im Falle einer Verzögerung der Installation aufgrund von Zugangsbeschränkungen seitens des Kunden ist Tessitura berechtigt, den nachweislich entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
  • Während der Installation ist sichergestellt, das die betreffende Maschine außer Betrieb ist und die Techniker von Tessitura die Sensorik etc. installieren können. Des Weiteren ist ein Maschinenführer durch den Kunden bereitzustellen der für Tessitura die Maschine im Testmodus laufen lassen kann, um die Funktion der Installation testen können.
  • Der Kunde ist für die Sicherung des Systems und der Daten verantwortlich.
  • Für eine umfassende Systemüberwachung, Updates und das Management von Vorfällen, Problemen und Änderungen benötigt das Support-Team von Tessitura Zugang zum System. Dies kann über eine verschlüsselte VPN-Verbindung (Internetzugang) oder ein Site-to-Site (S2S) VPN erfolgen. Für den Support per Fernzugriff muss der Kunde den Zugriff auf die betroffenen Systemkomponenten gewähren (z.B. Citrix Terminal Server Access). Kann der Fernzugriff nicht gewährt werden, kann keine Systemüberwachung durchgeführt werden.


4.5. Kommt der Kunde den geschuldeten Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, kann der Kunde hieraus keine Ansprüche gegen Tessitura wegen Verzögerung der Leistung geltend machen.

4.6. Beschädigung oder Verlust: Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Gerätes hat der Kunde Tessitura den Schaden zu ersetzen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

5. Anforderungen an die Berichterstattung

5.1. Einhaltung von Fristen: Stellt Tessitura im Rahmen der Vertragserfüllung fest, dass die Einhaltung von Terminen gemäß Termin- und Leistungsplan gefährdet ist, wird Tessitura den Kunden unverzüglich darüber informieren.

5.2. Ausführung des Vertrages: Tessitura wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn erkannt wird, dass

  • die Spezifikationen des Kunden wesentlich fehlerhaft, unvollständig oder widersprüchlich sind, oder
  • nicht wie vereinbart ausführbar ist, oder
  • die Systemumgebung nicht geeignet sind, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, wird Tessitura gleichzeitig den Kunden auf die für ihn erkennbaren Folgen hinweisen und dessen Entscheidung abwarten, bevor sie weitere Maßnahmen ergreift. Der Kunde wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Tessitura ist berechtigt, die Spezifikationen, Lieferungen und Systemumgebung nur insoweit zu prüfen und zu testen, als dies zur Herstellung der Betriebsbereitschaft erforderlich ist.

 

6. Gebühren

6.1. Der Kunde zahlt Tessitura die laufenden Gebühren gemäß Vereinbarung im Vertrag. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Gebühren jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind jeweils zum Monatsende zu zahlen.

6.2. Wird für zusätzliche Leistungen eine Vergütung pro Personentag vereinbart, meint ein „Personentag“ den Zeitaufwand einer/s Mitarbeitenden von 10 Stunden. Bei unter 5 Stunden wird ein halber Personentag berechnet.

6.3. Mit dem Service verbundene Reisekosten (Übernachtungen, Flüge, Zug- und Autofahrten) und Spesen werden mit dem Kunden zunächst abgestimmt und nach Freigabe monatlich in Rechnung gestellt.

6.4. Sämtliche Vergütungen unter diesem Vertrag sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu zahlen.

6.5. Alle fälligen Zahlungen erfolgen in Euro und elektronisch per Banküberweisung an die von Tessitura mitgeteilte Kontoverbindung. Sollte der Kunde Mitteilungen über eine Änderung der Bankverbindung erhalten, so ist diese zur Vermeidung von Betrug nur zu beachten, wenn die Änderung telefonisch von Tessitura bestätigt wird  Tessitura gewährt dem Kunden das Recht, die Buchung von Services für eine Maschine durch einseitige Erklärung jederzeit, mit Wirkung zum Anfang des Folgemonats zu kündigen. Im Falle der Kündigung bleibt die Grundgebühr unverändert, der Kunde schuldet allerdings nicht länger die auf die jeweilige Maschine entfallende Gebühr. Dieses Recht ist beschränkt auf ein Volumen von maximal 10 % der eingebundenen Maschinen (Worker) bemessen an der Höchstzahl der während der Vertragslaufzeit jemals eingebundenen Maschinen.

7. Nutzungsrechte an den Services von Tessitura

7.1. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung vorausgesetzt, erhält der Kunde von Tessitura das einfache und nicht übertragbare Recht, die Services während der Dauer des Vertrages in dem vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß zu nutzen.

7.2. Die Software darf nur für die eigenen betriebliche Zwecke verwendet werden. Insbesondere darf der Kunde die Services nicht

7.2.1. Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zur Verfügung stellen;

7.2.2. ändern, dekompilieren, disassemblieren, rekonstruieren oder in sonstiger Art und Weise bearbeiten, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Erlaubnis;

7.2.3. zur Verbreitung von illegalen Inhalten verwenden; und/oder

7.2.4. verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, übertragen oder in einer anderen Art und Weise außerhalb der vertraglichen Zwecke kommerziell verwerten.

7.3. Tessitura behält sich vor, rechtsverletzende Inhalte sowie Inhalte mit Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten zu löschen. Der Kunde wird von der Löschung unterrichtet, bei Gefahr im Verzug erfolgt die Mitteilung notwendigenfalls erst nach der Löschung.

7.4. Der Kunde darf die Services nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Services laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

7.5. Nach Vertragsbeendigung enden die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer Erklärung von Tessitura bedarf.

7.6. Möchte der Kunde den bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsumfang des Service (z.B. Hinzufügen weiterer Module oder Funktionen) erhöhen, so kann er dies mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen zum 1. des nächsten Kalendermonats per E-Mail an XX tun, ohne dass dies zu einer Verlängerung des Vertrages führt. Für die jeweilige restliche Laufzeit werden die Gebühren entsprechend der Zubuchung angepasst.

7.7. Die Services können Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Tessitura wird den Kunden auf die Nutzung von Open-Source-Komponenten hinweisen und der Kunde wird die entsprechenden Nutzungsbedingungen beachten.

7.8. Stellt Tessitura APIs oder Add-Ons für Drittsoftware zur Verfügung ist diese Drittsoftware von der Rechteeinräumung nicht erfasst. Der Kunde ist für die Einholung entsprechender Nutzungsrechte selbst verantwortlich.

 

8. Supportleistungen

8.1. Supportanfragen können an das Ticketsystem von Tessitura gesendet werden.

8.2. Supportanfragen werden grundsätzlich an Werktagen (NRW) zwischen 8 und 18h entsprechend der Service Levels gemäß Anlage A bearbeitet.

8.3. Supportanfragen sind in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der Fehlersymptome zu melden, die nach Möglichkeit durch Aufzeichnungen, Screenshots oder andere Unterlagen, die die Mängel belegen, nachzuweisen sind. Die Meldung des Mangels sollte die Reproduktion des Fehlers ermöglichen.

 

9. Mitwirkungspflichten des Kunden; Nutzungsrechte an Daten und Analysedaten

9.1. Zugangsdaten zur Nutzung der Services sind geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

9.3. Der Kunde ist allein für von ihm hochgeladenen Inhalte und Daten im Rahmen der Nutzung der Services verantwortlich (die „Inhalt(e)“) und hat sicherzustellen, dass diese keine Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen.

9.4. Der Kunde stellt Tessitura von allen Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Kosten (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltskosten) und Verbindlichkeiten („Verluste“) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) einer schuldhaften Verletzung vertraglicher Pflichten des Kunden oder (ii) einer Verletzung von Rechten Dirtte, durch über die Services verbreitete Inhalte des Kunden entstanden sind.

9.5. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Tessitura hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde steht dafür ein, dass die entsprechenden Rechte Dritte erforderlichenfalls lizenziert wurden.

 

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen.

11. Haftung von Tessitura für Schäden

11.1.  In folgenden Fällen haftet Tessitura für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in unbeschränkter Höhe und nach den gesetzlichen Verjährungsfristen:

11.1.1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens Tessitura,

11.1.2. der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit,

11.1.3. bei Garantien oder dem arglistigen Verschwiegen von Mängeln von Tessitura und

11.1.4. bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Tessitura.

11.2. In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Tessitura bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Tessitura oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann.

11.3. Die Haftung gemäß Ziffer 11.2 ist insgesamt für Personenschäden auf 500.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 500.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 2.500.000 EUR beschränkt.

11.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Tessitura.

 

12. Geheimhaltung

12.1. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen und anderen Informationen der Parteien bezüglich etwaiger Geschäftsstrategien, Ideen, Schutzrechte, Entwicklungen, Know-how, Zusammenarbeit und Produktion der Parteien, die bereits mitgeteilt wurden oder im Rahmen dieser Vereinbarung mitgeteilt werden.

12.2. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Partei,

12.2.1. die sich schon vor Übergabe im Besitz der empfangenden Partei befanden;

12.2.2. die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren;

12.2.3. die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der dieser Geheimhaltungsverpflichtung;

12.2.4. zu deren Weitergabe an Dritte die jeweils andere Partei vorher in Textform (unter Einschluss von E-Mails) ihr Einverständnis erteilt hat und wenn die Dritten entsprechend dieser Vereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet werden;

12.2.5. für die eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe oder Offenbarung besteht.

12.3. Eine Weitergabe zum Zwecke der Vorbereitung oder Durchführung dieser Vereinbarung an Berufsgeheimnisträger ist möglich.

12.4. Diese Geheimhaltungsvereinbarung endet 3 Jahre nach Vertragsende. Bei Vertragsende sind alle Vertrauliche Informationen zu löschen oder an die herausgebende Partei zurückzugeben. Auf Verlangen ist ein Nachweis zu übergeben. Hiervon ausgenommen sind Vervielfältigungen auf Backups oder anderen Sicherungssystemen zu Compliancezwecken.

 

13. Datenschutz und Datensicherheit

13.1. Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

13.2. Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet Tessitura bestimmungsgemäß personenbezogene Daten, für die der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich ist. Für die Durchführung dieser Auftragsverarbeitung vereinbaren Tessitura und der Kunde die Geltung des in der Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrages.

13.3. Die von dem Kunden im Rahmen der Softwarenutzung hochgeladenen Daten bleiben im Eigentum des Kunden und werden nicht an Dritte weitergegeben.

13.4. Bis drei Monate nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch darauf, seine Daten in einem gängigen Format exportieren zu lassen.

 

14. Nennung als Referenz

Tessitura darf den Kunden, unter Verwendung von dessen Firmenlogo, als Referenz nennen, wenn die geplante Verwendung vorher in Textform angezeigt wird und der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen in Textform widerspricht. Der Kunde kann der Verwendung im Anschluss jederzeit in Textform widersprechen.

15. Mitteilungen

Mitteilungen des Kunden erfolgen per E-Mail an oder auf dem Postweg. Mündliche Mitteilungen sind umgehend in Textform zu bestätigen. Änderungen der Kundendaten, oder sonstiger Umstände, die das Vertragsverhältnis betreffen, hat der Kunde Tessitura umgehend mitzuteilen.

 

16. Höhere Gewalt

16.1. Höhere Gewalt jeder Art, insbesondere unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Materialmangel, Streiks, Aussperrungen, pandemie- oder epidemiebedingte Einschränkungen, behördliche Anordnungen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung durch Tessitura verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien Tessitura für die Dauer und den Umfang der Störung, einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase, von der Verpflichtung zur Leistung.

16.2. Wird infolge der Störung die Leistung um mehr als acht Wochen überschritten, ist Tessitura berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

16.3. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich über die Ursache einer in seinem Bereich eintretenden Störung und die Dauer der Verschiebung informieren.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung

17.1. Der Vertrag hat die zwischen den Parteien im Hauptvertrag festgelegte Laufzeit. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, beträgt die anfängliche Laufzeit dieses Vertrages 3 Jahre (36 Monate).

17.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, wenn keine der Parteien spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.  Die Anwendung des § 545 BGB ist ausgeschlossen.

17.3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn

17.3.1. die jeweils andere Partei eine von ihr zu vertretende Vertragsverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zehn (10) Werktagen nach einer entsprechenden Abmahnung durch die andere Partei abstellt und/oder beseitigt;

17.3.2. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Beteiligten eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde;

17.3.3. wenn eine Partei eine schwerwiegende Wertminderung ihrer Vermögenswerte aufweist, die sich z. B. in einer erheblichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder in wiederholten Zahlungsverzögerungen von mehr als 20 Geschäftstagen äußert;

17.3.4. der Kunde wiederholt eine Vertragsverletzung begeht, für die bereits eine Abmahnung ausgesprochen wurde;

17.3.5. der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt und/oder eine Leistung von Tessitura dadurch unmöglich wird.

17.4. Schriftform der Kündigung: Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17.5. Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Nutzung des Service einzustellen. Der Kunde wird die überlassene Hardware innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vertragsbeendigung vollständig an Tessitura in einem der vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden Zustand zurückgeben. Dazu gehören insbesondere bereitgestellte Datenträger, Bedienungsanleitungen und Installationshandbücher. Die angefertigten Kopien und Downloads werden vollständig und unwiederbringlich gelöscht bzw. vernichtet, soweit nicht eine Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1. Zwischen den Parteien ist allein die deutsche Sprachfassung dieser AGB verbindlich vereinbart. Sofern Tessitura von diesen AGB Übersetzungen bereitstellt, dienen diese alleine Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.

18.2. Dieser Vertrag ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragbar. Ungeachtet dessen ist Tessitura jederzeit und ohne weitere Zustimmung des Kunden berechtigt, den Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen und Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen oder ausüben zu lassen.

18.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Tessitura.

18.4. Erfüllungsort ist der Sitz von Tessitura.

18.5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.6. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden gibt es nicht.

18.7. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß. 

ANLAGE A

Service-Levels

Priorität

III

Niedrig

II

Hoch

I

Kritisch

Schweregrad

(mit Beispielen)

Ein Problem, das eine geringe Auswirkung auf die Nutzung der Software durch den Kunden hat.

Ein Problem, das eine mittlere bis hohe Auswirkung auf die Nutzung der Software durch den Kunden hat.

Ein Problem, bei dem die Nutzung der Software durch den Kunden nur schwer oder gar nicht möglich ist (der Benutzer kann sich nicht einloggen oder der gesamte Service ist nicht verfügbar)

SLA-Bedingungen

Priorität

III

Niedrig

II

Hoch

I

Kritisch

Reaktionszeit innerhalb der Geschäftszeiten von Tessitura

8 Stunden

1-3 Stunden

Innerhalb von zwei Stunden

Statusbericht

Innerhalb von sieben Arbeitstagen

Täglich

Alle vier Stunden

 

 

Hinweis: Zwischen den Parteien ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser AGB verbindlich vereinbart. Soweit Tessitura Übersetzungen dieser AGB zur Verfügung stellt, dienen diese lediglich der Information. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgebend.